dd) Es stellt sich dem Zivilappelationshof die Frage, ob die Vorinstanz die Forderung der Erbengemeinschaft gegen die AA.________ AG zu Recht gutgeheissen hat, obwohl die Gesellschaft im vorliegenden Verfahren nicht Partei war. Die AA.________ AG ist im vorliegenden Erbteilungsverfahren nicht Partei. Die Rechtskraft eines Urteils beschränkt sich jedoch grundsätzlich auf die Prozessparteien im formellen Sinne. Diese Beschränkung der materiellen Rechtskraft folgt bereits aus dem durch Verfassung und EMRK geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör.