__ AG verrechnet (act. 208/121). In ihrer Stellungnahme vom 1. Februar 2005 zum obigen Schreiben des Erbenvertreters führten die AA.________ AG aus, entsprechend der Zusammenstellung vom 31. Oktober 2002 schulde die Erbengemeinschaft der AA.________ über CHF 200'000.--. Diese Forderung sei im Übrigen auch im Inventar des Friedensgerichts aufgenommen worden, wogegen niemand Einsprache erhoben habe. Die Erbengemeinschaft schulde ihr zudem anteilig mehrere zehntausend Franken aus Anwaltshonoraren für diverse Verfahren. Sollte der ausstehende Betrag bis 14. Februar 2005 überwiesen werden, sei sie bereit, die ausstehenden Mietzinse zu begleichen.