zu einem Nettomietzins von CHF 2'080.-- vermietet wurde, übernahm der Erbenvertreter diesen Mietzins und stellte fest, dass die AA.________ AG seit Januar 2001 bis Januar 2005 der Erbengemeinschaft den Betrag von CHF 101'920.-- schulde. Die AA.________ wurden aufgefordert, diesen Betrag bis zum 20. Februar 2005 einzuzahlen. Weiter hält der Erbenvertreter fest, dass der Mieter der Liegenschaft BG.________ (BF.________) ausgewiesen werden musste, da er Mietzinse im Umfang von ca. CHF 68'000.-- nicht bezahlte. An der Ausweisungsverhandlung habe BF.________ erklärt, er habe die Mietzinse mit Forderungen aus Reinigungsarbeiten gegenüber der AA.________ AG verrechnet (act.