Sie führen aus, die Kosten der Erbenvertreter würden sich auf mehr als CHF 200‘000.- belaufen, insbesondere AE.________ habe sich dank seiner Verfügungsmacht über die Konti und einer gewissen Hilflosigkeit des Friedensgerichts grosse Summen zugeschanzt. In diesem Zusammenhang stellen sie den Antrag, die Akten des Friedensgerichts seien von Amtes wegen beizuziehen. Sie weisen darauf hin, offen und im Zivilprozess ausgewiesen und vom Gericht als Schulden anerkannt seien die Forderungen der AJ.________ AG in Höhe von CHF 41‘226.70 sowie die Forderung von I._