Mit Schreiben vom 16. Dezember 1998 wurde D.________ darauf hingewiesen, dass die von ihr gemäss Vertrag vom 4. Juli 1998 [recte: 4. Juli 1996] geforderte Zahlung noch nicht beglichen worden sei und die Betreibung gegen sie eingeleitet werde, wenn sie die Forderung innert der ihr gewährten Nachfrist nicht begleichen werde. Beiliegend zum Schreiben befindet sich eine Kopie des angedrohten Betreibungsbegehrens. Auch in diesem Kantonsgericht KG Seite 38 von 114