Mit Mahnungsschreiben der AV.________ AG vom 19. November 1998 wurde E.________ von F.________ sel. sowie C.________ gestützt auf die rechtswirksamen Steuerbescheide ein Betrag von CHF 203‘635.- in Rechnung gestellt (act. 16/3). Dieser Mahnung liegen Zwischenabrechnungen bei, welche auf eine gleichmässige Teilung der Aktien hinweisen. Die Zwischenabrechnungen sind jedoch nicht unterzeichnet. Es ist unklar, ob diese Zwischenabrechnungen von den Parteien akzeptiert wurden, die Zahlungsverweigerung deutet eher auf das Gegenteil hin. Mit Schreiben vom 16. Dezember 1998 wurde D.______