In seiner letztwilligen Verfügung vom 14. September 1999 hielt der Erblasser fest, dass er im Jahre 1996 die im Eigentum der Ehegatten stehenden Aktien der AV.________ AG an seine Kinder abgetreten habe. Jeder Nachkomme besass je 14 Aktien und infolge Liquidation der Gesellschaft wurden die 30 Aktien der Ehegatten im Jahr 1996 gemäss Testament wie folgt auf die Nachkommen verteilt: D.________ erhielt 17 Aktien, E.________ 6 Aktien, B.________ eine Aktie Kantonsgericht KG Seite 37 von 114