Aktien, als Erbschaftsaktiven zu berücksichtigen. Kantonsgericht KG Seite 36 von 114 ff) Somit stellt sich die Frage, ob die Aktien der AV.________ AG zu ungleichen Teilen auf die Nachkommen verteilt wurden wie dies aus dem Testament hervorgeht oder ob eine gleichmässige Teilung erfolgte, wie dies von den Berufungsbeklagten behauptet wird.