Der Zwischenbericht über die AV.________ AG in Q.________ enthalte gar eine zusammenfassende Liste, welche das genaue prozentuale Verhältnis der den verschiedenen Geschwistern zugeteilten Nettowerte wiedergebe. Gemäss Zwischenbericht hätten die Nachkommen je rund 20% der Aktien erhalten. Die Aussagen des Zeugen AW.________ würden somit durch eigene Handlungen der Berufungskläger sowie des Erblassers selbst belegt und bewiesen. Ausserdem seien die Geschwister durch F.________ sel. und C.________ Ende 1998 für die durch sie geschuldeten Beträge gemahnt worden, diesen durch F.___