D.________, ½ von 17 Aktien (8.5) CHF 858‘800.- E.________, ½ von 6 Aktien (3) CHF 303‘000.- C.________, ½ von 6 Aktien (3) CHF 303‘000.- B.________, ½ von einer Aktie (0.5) CHF 50‘500.- Es sei unbestritten, dass der Verkehrswert dieser Aktien CHF 11‘433‘640.- betragen habe, dieser Wert habe dem Wert der Liegenschaften der AV.________ AG nach Abzug der Schulden entsprochen. Die von den Eltern übertragenen Aktien würden mangels anderweitiger Feststellung Errungenschaft der Eheleute F.________ und G.________ bilden, folglich gehöre je die Hälfte, d.h. je CHF 5'716'820.-, in die Errungenschaftsmasse jedes Ehegatten.