Urkunde nicht nachgewiesen hätten. Das Gericht habe auch die Aussagen des Zeugen AW.________ einseitig gewürdigt, wenn es festhalte, diese liessen den Schluss zu, es habe eine interne und eine externe Regelung gegeben. Zuerst sei der Zeuge nicht sicher gewesen, ob er den notariellen Vertrag je gesehen habe. In der Folge habe sich aber herausgestellt, dass der notarielle Vertrag nach Aufhebung des Mandats abgeschlossen worden sei. Somit habe der Zeuge gar keine Kenntnis von zwei Regelungen haben können. Ausserdem habe er ausgesagt, „wir haben auf die Aufteilung von 20% pro Aktionär hingewiesen und dies wurde nicht von allen akzeptiert“.