Gemäss Art. 9 ZGB würden öffentliche Urkunden für die durch sie bezeugten Tatsachen, den vollen Beweis erbringen, solange nicht die Unrichtigkeit ihres Inhalts nachgewiesen werde. Sie weisen darauf hin, dass die Berufungsbeklagten die Unrichtigkeit der Kantonsgericht KG Seite 33 von 114