Was die interne Regelung angeht, so sollte die „effektive“ Teilung zu gleichen Teilen erfolgen, d.h. dass die fünf Geschwister je einen Fünftel der Aktiven und Passiven der Gesellschaft übernehmen sollten. Auf Grund der Unterlagen ist zudem davon auszugehen, dass die Geschwister bei einer künftigen Erbschaft auf die Geltendmachung einer Ungleichbehandlung bzw. von Regressansprüchen verzichteten. Die Aktien der AV.________ sind daher bei der Festsetzung des Vermögens im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht zu berücksichtigen.“