Nicht nur, dass der notarielle Vertrag selber auf eine interne Regelung verweist. Auch die zahlreichen vom Kläger C.________, zum Teil zusammen mit dem Erblasser unterzeichneten und nach Unterzeichnung des notariellen Vertrages erstellten Dokumente können nur mit einer internen Abmachung erklärt werden. Diese Dokumente basieren auf der in den Vertragsentwürfen dargestellten und von den Beklagten behaupteten mündlichen internen Abmachung zwischen den Parteien. Sie weisen darauf hin, dass die interne Vereinbarung umgesetzt wurde. Schliesslich stimmen auch die Aussagen und die Beobachtungen Kantonsgericht KG Seite 32 von 114