Demnach wird die erbvorempfangsweise Abtretung einer Aktie hier jeweils zur Hälfte berücksichtigt. Der Wert einer Aktie der in der Zwischenzeit aufgelösten Gesellschaft betrug im Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft CHF 84'000.-- pro Aktientitel. Empfänger der Aktien: Anzahl: Anrechnungswerte: Kantonsgericht KG Seite 31 von 114