c) aa) In seiner letztwilligen Verfügung vom 14. September 1999 äusserte sich der Erblasser zu den Aktien der AV.________ AG wie folgt (act. 2/2, S. 8): „4.13 Erbvorempfangsweise Abtretung von Aktien der AV.________ AG an meine Kinder: Ich stelle fest, dass ich zusammen mit meiner Ehegattin, Frau G.________, im Jahre 1996 verschiedene Aktien der AV.________ AG an meine Kinder im Rahmen von Erbvorempfängen abgetreten habe, wobei sich die Aktien zuvor je zur Hälfte im Eigentum meiner Ehegattin und mir befunden haben. Demnach wird die erbvorempfangsweise Abtretung einer Aktie hier jeweils zur Hälfte berücksichtigt.