Der Zivilappellationshof hat keine Veranlassung von der Expertise Conca abzuweichen. Sie wurde lege artis erstellt. Der Einwand, Gutachter Conca habe nicht die vom Bundesgericht geforderte Vergleichsmethode angewandt, sondern sich auf eine unbekannte, sogenannte Discounted Cash Kantonsgericht KG Seite 29 von 114