Die Berufungsbeklagten weisen an der Verhandlung vor dem Zivilappellationshof vom 2. Dezember 2015 darauf hin, dass die Discounted Cash Flow Analyse die heute vorherrschende Schätzungsmethode sei. Was den von den Berufungsklägern erwähnten Kauf der Gemeinde Q.________ im Jahr 2015 betrifft, führen die Berufungsbeklagten aus, es handle sich dabei um ein Novum, abgesehen davon sei dieses Grundstück mit den Grundstücken Art. aoaoao und asasas GB Q.________ unvergleichbar.