___ ein Grundstück (mit gleicher Ausnützung wie die Grundstücke Art. aoaoao und asasas, aber erschlossen) vom Preis von CHF 374.-/m2 kaufen. Es sei schlichtweg nicht nachvollziehbar, weshalb der Verkehrswert der unerschlossenen Grundstücke Art. aoaoao und asasas GB Q.________ per 21. Februar 2000 CHF 350.-/m2 betragen haben solle, wenn mehr als 15 Jahre später ein erschlossenes Grundstück mit gleicher Ausnützung im Dorfzentrum von Q.________ zum Preis von CHF 374.-/m2 gehandelt werde, dies umso mehr als die Immobilienpreise in den letzten 10 Jahren um 4% pro Jahr gestiegen seien. Somit sei für den Wert sämtlicher Grundstücke im Nachlass per Todestag auf die Expertise Magne abzustellen.