Ausserdem sei die Bewertung vom Gutachter Conca nicht gestützt auf die vom Bundesgericht geforderte Vergleichsmethode erfolgt, sondern gemäss einer sogenannten „Discounted Cash Flow Analyse“. Angesichts der regen Bautätigkeit in Q.________ um die Jahrtausendwende sei die einleitende Bemerkung des Experten Conca, wonach nicht genügend Vergleichwerte zur Verfügung stünden unglaubhaft. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei primär auf die Preisvergleichsmethode abzustellen, welche zu korrekten Resultaten führe, wenn Vergleichspreise in genügender Anzahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stünden.