An der Verhandlung vom 2. Dezember 2015 äusserten sich die Parteien zum Zweitgutachten. Die Berufungskläger lehnen die Schätzung des Experten Conca in Bezug auf die Grundstücke Art. aoaoao und asasas GB Q.________ ab. Sie kritisieren, dass er sich bezüglich dieser Grundstücke in keiner Weise mit den vom Experten Magne ermittelten Werten auseinandergesetzt habe, sondern lediglich die dem Gutachter Magne unterbreiteten Zusatzfragen aus seiner Sicht nochmals beantwortet habe.