_ nicht einverstanden seien. Die Berufungsbeklagten informierten mit Schreiben vom 5. März 2014, dass sie dem dem Experten zu unterbreitenden Fragenkatalog zustimmen und sie die Schätzung des Wert des Grundstücks Art. ooo GB Q.________ als sinnvoll erachten. Mit Verfügung vom 2. April 2014 erteilte der Instruktionsrichter dem Gutachter Conca den Auftrag, innert einer Frist von 8 Wochen ein Gutachten zu erstellen. Ungeachtet des Einwands der Berufungskläger wurde der Gutachter damit beauftragt, den Wert des Grundstücks Art. ooo GB Q.________ zu schätzen. Daniel Conca stellte dem Kantonsgericht das von ihm erstellte Gutachten am 28. Juli 2014 zu. Kantonsgericht KG Seite 28 von 114