Mit Verfügung vom 11. Februar 2014 erteilte der Instruktionsrichter Daniel Conca einen provisorischen Gutachtensauftrag. Am selben Tag stellte er den Parteien eine Kopie dieser Verfügung zu und setzte ihnen Frist zur Geltendmachung von Ablehnungsgründen gegen den Experten und zur Beantragung von Abänderungen des Fragenkatalogs sowie zur Stellung von Zusatzfragen. Mit Stellungnahme vom 21. Februar 2014 erklärten die Berufungskläger, dass sie mit der zusätzlichen Schätzung des Grundstücks Art. ooo GB Q.________ nicht einverstanden seien.