Er habe im Rahmen der Beantwortung von Zusatzfragen aber festgehalten, „comme membre de la CEIM, je dispose d’une liste de prix des transactions dans chaque commune“. Die Commisssion d’estimation des immeubles sei jene Kommission, welche für die Finanzdirektion sowie für die Grundbuchämter die Verkehrswerte festsetze, wenn in Rechtsgeschäften keine oder offensichtlich zu tiefe Werte angegeben worden seien. Mit dem durch diese Funktion verbundenen Wissen sei der Experte klar zum Schluss gelangt, dass ein Einzelgeschäft, wo zudem von BFG-Flächen und nicht von m2 gesprochen worden sei, nicht massgebend sein könne.