ee) In ihrer Berufungsantwort vom 13. Mai 2011 halten die Berufungskläger fest, gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei primär auf die Preisvergleichsmethode abzustellen. Dies führe gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung dann zu richtigen Resultaten, wenn Vergleichspreise in genügender Anzahl für Objekte ähnlicher Beschaffenheit zur Verfügung stünden. Diese Voraussetzungen seien vorliegend erfüllt. Der vom Experten geschätzte und vom Gericht übernommene Wert von CHF 325.-/m2 sei somit keinesfalls zu tief, im Gegenteil. Dies ergebe sich auch aus der Offerte von D.________ vom 9. Oktober 1998, wonach sie C.________ Land für CHF 420.-/m2 angeboten habe.