asasas eine Rechnung über CHF 58'625.- zugestellt. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im KVStG hätte der Erblasser mit B.________ und C.________ vereinbart, dass der Ausgleichsbetrag für die Verminderung des Kulturlandes durch die Übernehmer, d.h. B.________ bzw. C.________, getragen werde und sie die entsprechenden, an den Erblasser gerichteten, Abrechnungen des Grundbuchamt zu begleichen hätten (act. 40/1). Ein entsprechender Vermerk finde sich denn auch auf der erwähnten Rechnung des Grundbuchamtes vom 23. Februar 1999 (act. 40/2).