Da einfache Lösungen oft gerechte Lösungen seien, werde, in Anlehnung an die Unternehmensbewertung ein Abzug der halben latenten Grundstückgewinnsteuer postuliert. Bei einem Verkehrswert von CHF 1’954'550.- je Grundstück würden sich die Grundstückgewinnsteuern von 16% (10% Kanton, 6% Gemeinde) auf je CHF 312'728.- belaufen. Entsprechend der oberwähnten Lehre rechtfertige es sich, die halbe der latenten Grundstückgewinnsteuern in Abzug zu bringen, d.h. CHF 156'364.- pro Grundstück.