Sie gab zu Protokoll, dass sie dem Erblasser erklärt habe, dass sie nicht die Absicht habe, das Testament ändern zu lassen. Das Testament sei die Sache von F.________ sel. gewesen, sie habe gewusst, dass er für sie schauen werde (Do. ZG 00-37, act. 60/2 ff.). An der Verhandlung vom 15. Januar 2002 führte der Zeuge H.________, der Notar, welcher die letztwillige Verfügung von F.________ sel. aufgesetzt hat, aus, G.________ sel. sei bei der Besprechung bezüglich der Regelung des Nachlasses auch anwesend gewesen und habe sich mit den Grundzügen des Testamentsentwurfs einverstanden erklärt (Do. ZG 00-37, act. 72/10).