Gleich verhält es sich bezüglich dem Eigengut der Ehegattin des Erblassers. Gemäss Inventar des Friedensgerichts handelt es sich dabei um ein Mitgliedersparkonto bei der AI.________, mit einem Saldo von CHF 52'876.95, sowie um einen Betrag von CHF 20'000.-- aus der Erbschaft G.________ (act. 40/19). (…) Gemäss den Klägern bildet das Wohnhaus (Villa, Vers-Nr. acacac) Errungenschaft, so dass G.________ daran einen hälftigen Anspruch habe. Der Übernahmewert gemäss Testament entspreche mindestens dem Verkehrswert jenes Teiles, der zur Erbmasse gehöre. Für alle Eventualitäten mache G.________ eine Ersatzforderung gegen die Errungenschaftsmasse von F.__