2.6.13. Die Hälfte der Darlehensforderung gegen C.________, CHF 100'000.00, wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. 2.6.14. Die Hälfte der Darlehensforderung gegen A.________, CHF 100'000.00, wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. 2.6.15. Die Zinsen auf die Hälfte der in Ziffern 2.6.5. bis 2.6.7. zugewiesenen hälftigen Darlehen CHF 62'500.00, werden der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. 2.6.16. Das Fahrzeug der Marke Audi wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen".