2.6.6. Die Zinsen auf die Hälfte der in Ziffern 6.5.3. bis 2.6.5. zugewiesenen hälftigen Darlehen von CHF 62'500.00 werden der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. b) Aus Erbteilung 2.6.7. Das Grundstück Art. ababab Grundbuch der Gemeinde Q.________ wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. zum Anrechnungswert von CHF 425'000.00 zugewiesen. 2.6.8. Die auf dem Grundstück Art. ababab Grundbuch der Gemeinde Q.________ lastende Hypothekarschuld bei der AI.________ von CHF 350'000.00 wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. überbunden.