1. Die Berufung der Berufungskläger A.________, B.________ und C.________ wird gutgeheissen und das angefochtene Urteil wird aufgehoben. 2. Der Nachlass des F.________ sel. wird wie folgt geteilt: 2.1. Erbengemeinschaft G.________ sel. 2.1.1.Art. ababab GB Q.________ wird zum Anrechnungswert von CHF 481'500.00 der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. Die auf diesem Grundstück lastende Hypothekarschuld von CHF 350'000.00 bei der AI.________ wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. übertragen. 2.1.2.Art. alalal GB Q.________ wird zum Anrechnungswert von CHF 450'000.00 der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen.