Am 30. Oktober 2015 reichte der Erbenvertreter eine Aufstellung der an die Erbenvertreter bis am 31. Dezember 2014 geleisteten Entschädigungen ein. R. Mit Eingabe vom 27. November 2015 reichten die Berufungsbeklagten die von ihnen in Abänderung von Ziffer III ihrer Berufung bzw. Anschlussberufung neu gestellten Rechtsbegehren ein.