M. Am 13. Februar 2015 ersuchte der Instruktionsrichter I.________ in seiner Funktion als Erbenvertreter den Zivilappellationshof über den Vermögensstand des Nachlasses der Erbengemeinschaft F.________ sel. per 31. Dezember 2014 zu informieren (act. 402). N. Mit Schreiben vom 18. Februar 2015 teilte Rechtsanwalt Pius Koller mit, dass er anstelle von Rechtsanwalt Elmar Perler mit der Wahrung der rechtlichen Interessen von A.________, B.________ und C.________ beauftragt worden sei (act. 406). O. Am 15. April 2015 liess der Erbenvertreter I.________ dem Zivilappellationshof das aktualisierte Inventar des Nachlasses von F.________ sel. zukommen (act. 429).