Der Instruktionsrichter stellte den Parteien dieses Gutachten am 31. Juli 2015 zu und gab ihnen Gelegenheit, den Experten um Erläuterungen oder Ergänzungen des Gutachtens zu ersuchen (act. 384). Mit Eingaben vom 12. bzw. 15. September 2014 verzichteten die Parteien auf Erläuterungen oder Ergänzungen des Gutachtens (act. 385 f.).