Mit Eingabe vom 5. März 2015 gaben die Berufungsbeklagten ihr Einverständnis zu dem dem Experten zu unterbreitenden Fragekatalog. Sie erachteten die Schätzung des Werts des Grundstücks Art. ooo GB Q.________ als sinnvoll (act. 339). Am 2. April 2014 erteilte der Instruktionsrichter Daniel Conca, einem Gerichtsexperten für Immobilien, einen Gutachtensauftrag. Er wurde beauftragt, die vom Experten André Magne im Jahr 2006 ermittelten Werte zu prüfen und zu erläutern. Die Schätzung des Werts des Grundstücks Art. ooo GB Q.________ bildete ebenfalls Gegenstand des Auftrags (act. 340 f.). Am 28. Juli 2014 reichte der Experte Conca sein Gutachten ein (act. 351).