In ihrer Antwort auf die Anschlussberufung der Geschwister A.________, B.________ und C.________ im Verfahren 101 2011 21 beantragt die Erbengemeinschaft der G.________ sel. am 14. Juli 2011 dasselbe, was sie bereits am 16. Mai 2011 im Berufungsverfahren 101 2011 19 beantragte (siehe oben E. in fine)