A.________, B.________ und C.________ schliessen in ihrer Antwort vom 13. Mai 2011 auf Abweisung der Berufung; gleichzeitig erheben sie im Verfahren 101 2011 21 Anschlussberufung. Die Rechtsbegehren und deren Begründung sind gleichlautend wie jene in ihrer Berufungsschrift vom 15. Februar 2011 (siehe oben); korrigiert wurde die Parteibezeichnung indem die Erben der G.________ namentlich als Mitbeteiligte aufgeführt sind. Kantonsgericht KG Seite 9 von 114