2.6.8.Die Wertschriften des Nachlasses (2 Anteilscheine AI.________, 34 Aktien Wasserversorgung Q.________ AG, 1 Anteilschein Landi Q.________, 1 Anteilschein Alpgenossenschaft) werden der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. 2.6.9.Das Fahrzeug der Marke Audi wird der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen". IV. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Berufungskläger B.________, C.________ und A.________, solidarisch unter ihnen.