3. Der Grundbuchverwalter wird angewiesen, nach Rechtskraft des Urteiles die Eintragungen gemäss Ziffer 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 vorzunehmen. Eventualbegehren Das Verfahren wird sistiert bis zum Entscheid über das Schicksal der zonenmässigen Zuordnung von Artikel ooo des Grundbuches von Q.________. 4. Die Gerichts- und Parteikosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens werden den Berufungsbeklagten solidarisch auferlegt. E.________ reichte am 4. Mai 2011 seine Antwort ein und beantragt, auf die Berufung sei nicht einzutreten, subsidiär sei diese vollumfänglich abzuweisen.