Ziff. I/13-36 ausführlich dargelegt worden und werden an dieser Stelle nicht wiedergegeben. Soweit nötig, wird darauf zurückzukommen sein. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Rechtsbegehren und Beweisanträge geändert und ergänzt wurden, ein Experte den Verkehrswert von sieben Grundstücken schätzte und Ergänzungsfragen beantwortete, und das Zivilgericht dem Antrag auf ein Obergutachten nicht stattgegeben hat. Im Verlaufe der langjährigen Auseinandersetzung konnten zwei Teilvergleiche erzielt werden, so wurden am 5. April 2005 resp. 17. Juni 2008 die Zuweisung von gesamthaft drei Grundstücken an J.________, K.________ und L.________, Enkel des Erblassers, verfügt.