_ habe dem Gericht klar bestätigt, dass das Testament dem freien und eigenen Willen des Erblassers entspreche. Selbst wenn verschiedene Anzeichen die Errichtung des Testaments suspekt erscheinen liessen und ein gewisser Einfluss der Kläger, insbesondere von B.________, nicht vollständig auszuschliessen sei, könne festgehalten werden, dass die Beklagten nicht genügend Beweise vorzubringen vermochten, welche es dem Gericht erlauben würden, das Testament für ungültig zu erklären.