Verbunden mit der Klageantwort reichten D.________ und E.________ am 15. Januar 2001 widerklageweise eine Ungültigkeits- und Herabsetzungsklage ein. Sie beantragten primär, die letztwillige Verfügung des F.________ sel. vom 14. September 1999 sei ungültig zu erklären, und es sei festzustellen, dass die gesetzlichen Erben von F.________ sel. alle zu gleichen Teilen erbberechtigt seien. Subsidiär beantragten sie, es sei festzustellen, dass die letztwillige Verfügung des F.________ sel.