{"Signatur": "FR_TC_001", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2016-02-18", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_001_101-2011-19_2016-02-18.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/101_2011_19_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64135f1c2711a637d78c1ad5f81b76e1e8b45d05ebbf1802fc7be800f772ab71af3347b511deb5828420df7ff0a133e2998&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64135f1c2711a637d78c1ad5f81b76e1e8b45d05ebbf1802fc7be800f772ab71af3347b511deb5828420df7ff0a133e2998&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=101_2011_19", "Checksum": "8ebb15db2a27d076b0cc26260e934fdc"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["101 2011 19"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Zivilappellationshöfe 18.02.2016 101 2011 19"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cours d'appel civil 18.02.2016 101 2011 19"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo Kantonsgericht Zivilappellationshöfe 18.02.2016 101 2011 19"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Zivilappellationshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cours d'appel civil"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo Kantonsgericht Zivilappellationshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Zuweisung an\nSohn E.________:\n\nDie Ferienwohnung im BZ.________, die sich im Haus \"CA.________\" in AD.________ befindet, soll nach\nmeinem Ableben meinem Sohn, E.________, zu Alleineigentum zugewiesen werden, wobei ein\nAnrechnungswert von brutto Fr. 100'000.– (einhundert-tausend Franken) festgelegt wird. Die darauf\nlastenden Hypothekarschulden von Fr. 50'000.– werden meinem Sohn E.________ als neuen Schuldner\nüberbunden. Diese Hypothekarverpflichtung ist vom Anrechnungswert in Abzug zu bringen, so dass in der\nFolge ein Nettoanrechnungswert von Fr. 50'000.– für die Ferienwohnung anwendbar ist.\nKantonsgericht KG\nSeite 77 von 114\n\n4.11 Liegenschaft Art. rrr GB Q.________ (CB.________), Zuweisung, an Sohn E.________:\n\nDie Liegenschaft Art. rrr in Q.________ mit dem darauf befindlichen Zweifamilienhaus (genannt\n\"CB.________\") soll nach meinem Ableben meinem Sohn E.________ zum Anrechnungswert von brutto Fr.\n600'000.– (sechshundert-tausend Franken) zu Alleineigentum zugewiesen werden. Die darauf lastenden\nHypothekarschulden von Fr. 250'000.– sind dem Liegenschaftsübernehmer als neuen Schuldner zu\nüberbinden, so dass ein Nettoanrechnungswert von Fr. 350'000.– resultiert.\n\n4.12 Umlaufvermögen, Wertschriften, Zuweisung an Ehegattin, Frau G.________:\n\nMein Umlaufvermögen, das Bestandteil der Errungenschaften meiner Ehefrau und mir ist, besteht derzeit\naus folgenden Elementen:\n\na. Sparguthaben bei der AI.________ in Höhe von ca. Fr. 100'000.–\n\nb. Gewährte Darlehen an meine nachgenannten Kinder:\n\n- Tochter A.________ schuldet meiner Ehefrau und mir einen Betrag von Fr. 200'000.–\n\n- Sohn B.________ schuldet meiner Ehefrau und mir einen Betrag von Fr. 100'000.–\n\n- Sohn C.________ schuldet meiner Ehefrau und mir einen Betrag von Fr. 200'000.–\n\nTotal der Guthaben: Fr. 600'000.–\n\nIch stelle fest, dass meine Ehegattin, Frau G.________ aus Güterrecht einen Anspruch auf die Hälfte\nunserer, beider Errungenschaften besitzt, demnach ½ von Fr. 600'000.– = Fr. 300'000.–.\n\nIch bestimme letztwillig, dass - nach Durchführung der güterrechtlichen Auseinandersetzung - vorab mit\nmeinem Teil des Wertschriften- bzw. Umlaufvermögens sämtliche mit meinem Ableben verbundene Kosten\nbeglichen werden sollen. Der restliche Teil meines Guthabens soll vollumfänglich meiner Ehegattin, Frau\nG.________ unter Anrechnung an ihren Erbteil hin, zugewiesen werden.\n\n4.13 Erbvorempfangsweise Abtretungen von Aktien der AV.________ AG an meine Kinder:\n\nIch stelle fest, dass ich zusammen mit meiner Ehegattin, Frau G.________, im Jahre 1996 verschiedene\nAktien der AV.________ AG an meine Kinder im Rahmen von Erbvorempfängen abgetreten habe, wobei\nsich die Aktien zuvor je zur Hälfte im Eigentum meiner Ehegattin und mir befunden haben. Demnach wird die\nerbvorempfangsweise Abtretung einer Aktie hier jeweils nur zur Hälfte berücksichtigt. Der Wert einer Aktie\nder in der Zwischenzeit aufgelösten Gesellschaft betrug im Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft\nFr. 84'000.– pro Aktientitel.\n\nEmpfänger der Aktien: Anzahl: Anrechnungswerte:\n\n- D.________ (½ von) 17 Fr. 714'000.–\n\n- E.________ (½ von) 6 Fr. 252'000.–\n\n- B.________ (½ von) 1 Fr. 42'000.–\nKantonsgericht KG\nSeite 78 von 114\n\n- C.________ (½ von) 6 Fr. 252'000.–\n\n4.14 AV.________ AG, Steuerschulden:\n\nIch stelle fest, dass im Zusammenhang mit der Auflösung, und Liquidation der Gesellschaft \"AV.________\nAG\" die Vermögenswerte der besagten Gesellschaft auf die Aktionäre übertragen worden sind, wobei diese\nVermögensübertragung vor der Bezahlung der Liquidationssteuern erfolgt ist.\n\nAufgrund der Tatsache, dass meine Tochter, Frau D.________ sowie mein Sohn, Herr E.________, im\nVerhältnis zu den jeweiligen Eigentumszuweisungen jeweils zu kleine Hypothekarschulden übernommen\nhaben, haben die beiden im Rahmen der Liquidation der besagten Aktiengesellschaft jeweils eine höhere\nBeteiligung an den Liquidationssteuern, welche Ende des laufenden Jahres fällig werden, zu tragen. Diese\nTatsachen werden durch meine obengenannte Tochter D.________ wie auch durch meinen obengenannten\nSohn E.________ bestritten.\n\nFalls diese Steuern nicht fristgemäss beglichen werden, wird für die durch Frau D.________ in\nAlleineigentum übernommenen Vermögenswerte der liquidierten Gesellschaft ein Steuerbetrag in Höhe von\nca. Fr. 4'000'000.– zur Zahlung fällig.\n\nTrotz mehrmaligem Mahnen seitens der Liquidatoren der Gesellschaft (F.________ und C.________)\nweigert sich meine Tochter D.________ die geschuldeten Ausgleichszahlungen (gemäss\nLiquidationsvertrag) in Höhe von Fr. 1'428'285.– zu bezahlen.\n\nDamit diese Steuerforderung fristgemäss beglichen werden kann, werde ich nun anstelle meiner Tochter,\nFrau D.________ den entsprechenden Fehlbetrag, nach Abzug, der durch die übrigen Aktionäre geleistete\nBetrag, im Umfang von Fr. 325'722.– bezahlen, wobei diese Leistung meiner Tochter D.________ als\nausgleichungspflichtiger Erbvorempfang angerechnet wird.\n\n"}