c) Wie die Vorinstanz richtig ausführte, werden Gesuche um Anweisung an die Schuldner und die Sicherstellung des Kinderunterhalts ausserhalb eines Prozesses über die Unterhaltspflicht der Eltern (Art. 291 und 292 ZGB) im summarischen Verfahren beurteilt (Art. 302 Abs. 1 lit. c ZPO).