(i) Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken 1321. An den Kontakten im Zusammenhang mit Treibstoffzuschlägen waren folgende Luftverkehrsunternehmen beteiligt: [...], Korean, Polar, South African, Alitalia, American, United, Scandinavian und Singapore (vgl. Abschnitt A.4.4.4). 1322. Die an den Kontakten beteiligten Luftverkehrsunternehmen können in zwei Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe besteht aus folgenden Luftverkehrsunternehmen: [...], Korean, South African, Alitalia, American, United, Scandinavian und Singapore. Diese Luftverkehrsunternehmen beteiligten sich sowohl innerhalb als auch ausserhalb des [systematischen Informationsaustauschs] an den Kontakten.