(viii) Stellungnahme [...] 1317. [...] macht geltend, bezüglich Frachtraten könne nicht von einer Gesamtabrede gesprochen werden. Eine […] Gesamtbetrachtung möge vertretbar sein, wo Zuschläge zu beurteilen seien, die im Luftfrachtbereich tatsächlich […] mehr oder weniger einheitlich angewendet worden seien (beispielsweise die Treibstoffzuschläge). Frachtraten würden jedoch immer nur für eine einzelne Strecke gelten […]. Frachtraten würden nach den für die jeweilige Strecke massgeblichen Marktbedingungen festgelegt.