(vii) Stellungnahme Singapore 1313. Singapore macht analog zu ihren Ausführungen betreffend das EU- Luftverkehrsabkommen auch bei der Subsumtion unter das Kartellgesetz geltend, es liege keine Gesamtabrede vor. In diesem Zusammenhang müsse die vorliegende Faktenlage von den im Antrag zitierten Schweizer Präzedenzfällen Schlachtschweine und Strassenbeläge Tessin, unterschieden werden. Insbesondere sei die Hypothese im Antrag, wonach ein später 646 Vgl. act. [...]. 647 Vgl. act. [...]. 648 Vgl. act. [...]. 649 Vgl. act. [...]. 650 Vgl. act. [...].