Dieser Argumentation von [...] ist zu widersprechen. Das entscheidende der drei von [...] genannten Kriterien ist in den regelmässig wiederkehrenden Verhaltensweisen zu sehen. Im vorliegenden Fall sind diese gegeben. Dass die Verhaltensweisen nicht nur lokal begrenzt sind und nicht nur einen kleinen Personenkreis betreffen, ändert an der Vergleichbarkeit der genannten Fälle nichts. Bezüglich des geltend gemachten mangelnden Nachweises des Gesamtplanes kann auf die entsprechenden Ausführungen in Randziffer 1237 verwiesen werden.