(i) Stellungnahme [...] 1293. [...] bringt vor, dass die beispielhaft genannten Fälle (Markt für Schlachtschweine, Strassenbeläge Tessin) in keiner Weise mit dem vorliegend zu beurteilenden Geschehen vergleichbar seien. Dort gehe es um lokal begrenzte, regelmässig wiederkehrende Verhaltensweisen eines kleinen Kreises beteiligter Personen, hier hingegen gehe es um eine Fülle unterschiedlichster Kontakte […] auf unterschiedlichen Stufen in verschiedenen Konzerngesellschaften beziehungsweise -einheiten. Der Nachweis einer Gesamtabrede sei nicht erbracht. Zudem fehle es ebenfalls am Nachweis eines Gesamtplanes. 638 1294. Dieser Argumentation von [...] ist zu widersprechen.